Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Psychische Gesundheit in allen Lebenswelten stärken

Bundesrahmenempfehlungen Prävention verabschiedet

(BPtK)

Die Nationale Präventionskonferenz hat erstmalig Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung verabschiedet. Die Empfehlungen benennen die Handlungsfelder der Gesundheitsförderung, das Leistungsspektrum und die Beiträge der Sozialversicherungsträger sowie die konkreten Maßnahmen der zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen. Mit ihnen werden drei am Lebenslauf orientierte Ziele handlungsweisend für die Prävention: "Gesund aufwachsen", "Gesund leben und arbeiten" und "Gesund im Alter".

E-Mail-Verteiler der LPK BW

Erneuter Aufruf an alle Kammermitglieder, die noch keine Mailadresse in der Geschäftsstelle hinterlegt haben

(LPK BW)

Um Zeit und auch Geld zu sparen, versenden wir immer häufiger kammerrelevante Informationen, z.B. zu Veranstaltungen, wichtigen psychotherapeutischen Themenstellungen oder auch gesetzlichen Vorhaben, per E-Mail. Von den inzwischen ca. 5500 Kammermitgliedern liegen uns in unserer Mitgliederdatenbank allerdings nur ca. 2800 Mailadressen vor, das sind nur ca. 50%. Der Postversand an alle Mitglieder ist sehr teuer, schon ein einziger Versand im Standardbriefformat kostet die Kammer ca. 4000 €, ein Großbrief das Doppelte.

E-Health – die Digitalisierung des Gesundheitswesens

1. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg am 29. Januar 2016

(LPK BW)

Rund 250 Entscheider und Verantwortungsträger aus Ärzteschaft, Verbänden, Kliniken und Krankenkassen sowie der Führungsebenen der Sozialverwaltung und Kommunen diskutierten beim 1. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg über „E-Health – die Digitalisierung im Gesundheitswesen“. Der Kongress fand parallel zur Fachmesse MEDIZIN und dem 51. Ärztekongress der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg statt. Schirmherr der Veranstaltung war das Land Baden-Württemberg. Die Landespsychotherapeutenkammer war an der Planung und Durchführung mitbe-teiligt.

BPtK: Schweigepflicht nicht weiter durchbrechen

Mehr Sicherheit durch eine grundsätzliche Meldepflicht nicht möglich

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer warnt davor, die Schweigepflicht für Psychotherapeuten und Ärzte einzuschränken. „Das größte Risiko wäre, dass sich psychisch kranke Menschen nicht mehr behandeln lassen, weil sie befürchten, dass Arbeitgeber oder Behörden von ihrer Erkrankung erfahren“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Erst das offene Gespräch mit einem Psychotherapeuten oder Arzt macht es möglich, eine psychische Krankheit zu behandeln und mögliche Suizide zu verhindern.“

Psychotherapie und Psychotherapeuten stärker berücksichtigen

Vorschläge der BPtK zur Weiterentwicklung des OPS 2017

(BPtK)

Die Bundespychotherapeutenkammer fordert, im nächsten Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Psychotherapie und die Tätigkeit von Psychotherapeuten besser abzubilden bzw. zu berücksichtigen. Der OPS, der zur Verschlüsselung der Leistungen in Krankenhäusern dient, wird vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) jährlich weiterentwickelt.

Psychotherapie gilt als genehmigt, wenn Kasse nicht rechtzeitig antwortet

Bundessozialgericht bestätigt Versichertenrechte

(BPtK)

Der Antrag auf eine psychotherapeutische Behandlung gilt als genehmigt, wenn eine Krankenkasse nicht rechtzeitig antwortet. Grundsätzlich muss die Kasse bei einem Antrag auf Psychotherapie innerhalb von drei Wochen entscheiden und dem Versicherten mitteilen. Holt die Kasse noch ein Gutachten ein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Kann die Kasse diese Fristen nicht einhalten, muss sie dies dem Versicherten rechtzeitig mitteilen und begründen, sonst gilt die psychotherapeutische Behandlung als genehmigt. Die Kasse ist dann verpflichtet, die Kosten zu erstatten.

BPtK kritisiert DMP Diabetes mellitus Typ 2

G-BA vernachlässigt psychosoziale Einflussfaktoren

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Disease-Management-Programm (DMP) für Diabetes mellitus Typ 2 nicht fachgerecht aktualisiert. Er erkennt zwar grundsätzlich die Bedeutung psychischer Erkrankungen für den Krankheitsverlauf und den Behandlungserfolg der Stoffwechselerkrankung an. Es fehlen aber die bei einem DMP sonst klaren Vorgaben über Therapieziele, Behandlungsabläufe und Qualitätsziele.

Verbindliche Personalstandards für Psychiatrie und Psychosomatik

BMG legt Eckpunkte zur Weiterentwicklung des PEPP vor

(BPtK)

Die Behandlung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern sowie Fachabteilungen soll sich zukünftig an Leitlinien orientieren. Die dafür notwendige Mindestausstattung an Personal soll verbindlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben werden. Das geht aus den Eckpunkten hervor, die das Bundesministerium für Gesundheit zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems vorgelegt hat.

Flüchtlinge in psychotherapeutischer und ärztlicher Praxis

BAfF informiert über die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge

(BPtK)

Im Jahr 2015 sind mehr als eine Million Flüchtlinge in Deutschland angekommen. Viele von ihnen sind körperlich und seelisch krank. Was bei der Behandlung von Flüchtlingen in der psychotherapeutischen und ärztlichen Praxis zu beachten ist, hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) in einer neuen Broschüre zusammengestellt. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen, z. B. zum Aufenthaltsstatus und zu Kostenträgern für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen sowie auch zur Honorierung von Dolmetschern.

Novellierung des Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg in Kraft getreten

Wichtige Änderungen für aktuelle und künftige Mitglieder

(LPK BW)

In Baden-Württemberg ist zum Ende Dezember 2015 eine umfassende Novellierung des Heilberufekammergesetzes (HBKG) in Kraft getreten (Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Baden-Württemberg und der Verordnung des Innenministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 17. Dezember 2015 - GBl. BW v. 29.12.2015 S. 1234). Damit sind zum einen EU-Richtlinien zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in das Landesrecht transformiert worden.

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