Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Studie zur Versorgung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung

(LPK BW)

Die Studie zur psychotherapeutischen Versorgungssituation von psychisch kranken Menschen mit Intelligenzminderung (IM) in Baden-Württemberg wurde nun fertiggestellt. Die Ergebnisse der gemeinsam mit der Katholischen Hochschule Freiburg (Prof. Traudel Simon) durchgeführten Studie wurden inzwischen im Rahmen der Masterarbeit von Amelie Engenhorst und Katherina Kremitzl zusammengestellt. Wie schon berichtet, hatten sich leider nur etwas mehr als 150 Kammermitglieder an der Befragung beteiligt, weshalb die Ergebnisse mit Sicherheit nicht repräsentativ sind.

Mitgliedschaft in Kammer und Versorgungswerk

AUFRUF an Neuapprobierte sowie kurz vor der Approbation stehende Kolleginnen und Kollegen

(LPK BW)

Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass sich neuapprobierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unbedingt a) bei der Landespsychotherapeutenkammer und b) vor allem beim Versorgungswerk melden müssen, da sonst erhebliche Nachzahlungen drohen. Neuapprobierte müssen sich innerhalb eines Monats nach Approbation bei der Kammer angemeldet haben. Wer dies nicht tut oder auch seinen weiteren in den Meldeordnungen geregelten Meldepflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belangt werden.

Überarbeitetes Bundeskriminalamtgesetz weiter unzureichend

BPtK fordert absoluten Schutz der Psychotherapeuten

(BPtK)

Der Schutz von Gesprächen zwischen Psychotherapeuten und Patienten vor staatlicher Überwachung bleibt lückenhaft, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) den Gesetzentwurf zum überarbeiteten Bundeskriminalamtgesetz, der am 17. Februar 2017 in den Bundestag eingebracht wurde (BT-Drs. 18/11163). Danach sollen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar Gespräche von Geistlichen, Strafverteidigern, Abgeordneten, Rechtsanwälten und Kammerrechtsbeiständen nicht abgehört werden können, für Psychotherapeuten fehlt jedoch ein solch absoluter Schutz.

Was benötigen psychisch kranke Flüchtlinge?

BPtK-Round-Table mit Experten aus der Praxis

(BPtK)

Seit Ende 2014 haben mehr als eine Million Menschen Schutz in Deutschland gesucht. Ein Großteil dieser Flüchtlinge hat Traumatisches erlebt. Viele von ihnen leiden unter psychischen Beschwerden oder sind psychisch krank und brauchen Hilfe. Ihre gesundheitliche Versorgung ist jedoch viel zu lückenhaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb Initiativen zu einem Round-Table-Gespräch am 16. Februar 2017 nach Berlin eingeladen, die in den letzten zwei Jahren Lösungen entwickelt haben, wie den Flüchtlingen geholfen werden kann.

Psychotherapeuten immer wichtiger

Psychiatrie-Barometer 2015/2016 veröffentlicht

(BPtK)

Psychotherapeuten und Pflegekräfte werden in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen immer wichtiger. Das ist ein zentrales Ergebnis des Psychiatrie-Barometers 2015/2016, das vom Deutschen Krankenhausinstitut veröffentlicht wurde.

2,2-facher Satz für die Behandlung psychisch kranker Soldaten in Privatpraxen

Anpassung der Honorare erfolgt zum 1. März 2017

(BPtK)

Jahre und Jahrzehnte nach Bundeswehreinsätzen werden immer noch psychische Erkrankungen bei den Soldaten diagnostiziert. Dies stellte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, in seinem Jahresbericht 2016 fest. Es bestehe weiterer "Nachsteuerungsbedarf", auch weil die Bundeswehr mit ihren eigenen Sanitätseinrichtungen bis 2020 plant, nur 75 Prozent der psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungsleistungen selbst erbringen zu können.

Was ist als Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen strafbar?

Gemeinsame Broschüre: Auf Nummer sicher der Landespsychotherapeutenkammer, der Landesärztekammer, den Bezirksärztekammern und der Kassenärztlichen Vereinigung zum Antikorruptionsgesetz

(LPK BW)

Der Bundestag hat im April 2016 das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ (sogenanntes Antikorruptionsgesetz) verabschiedet, das am 01. November 2016 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wurden die Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen als neue Straftatbestände in das Strafgesetzbuch (§§ 229a ff. StGB) eingeführt. Damit will der Gesetzgeber korruptives Fehlverhalten von Angehörigen akademischer Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe unter Strafe stellen.

Aktuelle laufende Studien zur psychotherapeutischen Versorgung

Bitte um Mitwirkung

(LPK BW)

Die LPK BW unterstützt zwei externe Studien, die dazu beitragen können, wichtige Erkenntnisse für die psychotherapeutische Praxis zu gewinnen.

Aktuell führt das Asklepios Fachklinikum Göttingen eine Onlineumfrage durch, um den Einsatz von Dolmetschern im therapeutischen Bereich zu evaluieren. Gerade in Zeiten der Flüchtlingskrise ist das ein sehr wichtiges Thema für Psychotherapeuten, die mit traumatisierten Flüchtlingen arbeiten.

Privatpraxen verbessern Versorgung psychisch kranker Soldaten

BPtK fordert Anpassung der Honorare

(BPtK)

Psychisch kranke Soldaten finden schneller einen Behandlungsplatz, weil sie auch auf Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung zurückgreifen können. "Derzeit werden die ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen überwiegend von zivilen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt", stellt der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Hans-Peter Bartels, in seinem Jahresbericht 2016 fest.

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