Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Raster-Psychotherapie „abgeräumt“

Jens Spahn zieht zurück

(BPtK)

„Es ist sachlich die einzig richtige Entscheidung, den geplanten Änderungsantrag zur Raster-Psychotherapie zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ersatzlos zu streichen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, diesen Änderungsantrag zurückzuziehen.

Schüler*innen durch Corona-Pandemie stark belastet

Ergebnisse des DAK-Präventionsradars 2021

(BPtK)

Kinder und Jugendliche in Deutschland sind durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen stark belastet und verlieren ihre Lebensfreude, wie der kürzlich veröffentlichte Präventionsradar 2021 der Krankenkasse DAK zeigt. In einer bundesweiten Umfrage an 90 Schulen gaben 58 Prozent aller Schüler*innen an, unglücklicher zu sein als vor dem Ausbruch der Pandemie. Im Schnitt ist die Lebenszufriedenheit um 21 Prozent gesunken, am stärksten bei Schulkindern aus den Jahrgangsstufen fünf und sechs (26 %).

Fallbesprechungen werden zukünftig vergütet

Kooperation bei Kindeswohlgefährdung durch das KJSG gestärkt

(BPtK)

Um die Kooperation bei Kindswohlgefährdung zu stärken, werden künftig Fallbesprechungen zwischen Psychotherapeut*innen und Jugendämtern vergütet. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen, dem der Bundesrat am 7. Mai zugestimmt hat. „Eine Verpflichtung zur Kooperation ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Versorgung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Die Vergütung sollte sowohl für Videokonferenzen als auch persönliche Fallbesprechungen geregelt werden.“

Ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie

Bitte um Unterstützung einer Online-Studie der Universität Leipzig, Institut für Psychologie

(LPK BW)

Die Corona Pandemie hat starke Spuren im Leben von Kindern und Jugendlichen hinterlassen aber auch Psychotherapeut*innen in der ambulanten Versorgung vor große Herausforderungen gestellt. Ziel der Studie der Uni Leipzig ist es, die Situation in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung sowie Veränderungen und Probleme durch die Pandemie abzubilden.

„Es ist wichtig, zu beruhigen und Hilfe anzubieten“

BPtK-Empfehlungen: Erste Hilfe für Menschen in schweren psychischen Notsituationen

(BPtK)

Psychische Hochs und Tiefs kennt fast jede*. Auch psychische Erkrankungen sind häufig. Mehr als jede vierte Erwachsene* in Deutschland (27,8 Prozent) ist jedes Jahr an einer psychischen Störung erkrankt. Im Laufe eines Lebens erkrankt fast jede zweite Deutsche* an einer psychischen Störung (42,6 Prozent). Rund ein bis zwei Prozent der deutschen Bevölkerung ist schwer psychisch krank. Das sind zum Beispiel häufig psychotisch kranke Menschen. Sie können in Krisen unter außerordentlichen Ängsten leiden oder den Kontakt zur Realität verlieren.

Keine Raster-Behandlung in der Psychotherapie

BPtK lehnt geplante Eingriffe in die Therapiehoheit im GVWG ab

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert scharf die geplanten Eingriffe in die Therapiehoheit in der Psychotherapie. An die Stelle von individueller Diagnose und Behandlung soll künftig in der Psychotherapie eine Versorgung nach groben Rastern treten, die festlegen, wie lange eine Patient*in je nach Erkrankung behandelt werden darf. „Das ist holzschnittartige Psychotherapie, oberflächlich und lückenhaft“, kritisiert Dr.

Psychotherapeutische Akutbehandlung künftig per Video möglich

Bundestag beschließt notwendige Flexibilität in akuten Krisen

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können künftig Behandlungen in akuten Krisen auch per Video anbieten. Das hat der Deutschen Bundestag heute in der 2./3. Lesung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. „Damit hat der Gesetzgeber eine unverständliche Beschränkung für schnelle und flexible Hilfe in akuten psychischen Notlagen beseitigt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Flüchtlinge brauchen ein Recht auf Sprachmittlung in der Psychotherapie

Gemeinsames Positionspapier der BPtK und der Psychosozialen Zentren (BAfF)

(BPtK)

Für das Gespräch mit einer Psychotherapeut*in oder Ärzt*in benötigen Flüchtlinge und fremdsprachige Menschen professionelle Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen mit möglichst interkulturellen Kenntnissen („Sprach- und Kulturmittler*innen“). Die Kosten dafür werden jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Verzögerungen ohne Verschulden nicht bestrafen

BPtK fordert, Sanktionen beim E-Heilberufsausweis zu streichen

(BPtK)

Schon jetzt steht fest, dass bis zum 1. Juli 2021 eine große Anzahl von Psychotherapeut*innen nicht über den elektronischen Heilberufsausweis (E-HBA) verfügen kann. Eine Ursache ist, dass die notwendigen Anpassungen zu unvorhergesehenen Verzögerungen bei den Kartenherstellern führten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, die Sanktionen für Psychotherapeut*innen zu streichen, die ab dem 1. Juli die elektronische Patientenakte (ePA) weder lesen noch Daten in ihr speichern können, weil sie noch nicht über einen E-HBA verfügen.

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