Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Krankenkassen zu einem Service-Ranking verpflichten

BPtK zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz

(BPtK)

Die Möglichkeiten der Krankenkassen, die Versorgung ihrer Versicherten aktiv zu gestalten, sollen weiter ausgebaut werden. Das sieht der Entwurf für ein Versorgungsverbesserungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – GPVG; BT-Drs. 19/23483) vor, zu dem heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung stattfindet. „Dass Krankenkassen sich zunehmend in die Versorgung einmischen, ist für viele Patient*innen keine gute Nachricht“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Krankenkassen stehen im Wettbewerb.

Deutschland-Barometer Depression 2020 veröffentlicht

Depressiv Kranke besonders durch Corona-Pandemie belastet

(BPtK)

Depressiv kranke Menschen sind stärker durch die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Corona-Pandemie belastet als die Allgemeinbevölkerung. Sie litten doppelt so häufig unter der fehlenden Tagesstruktur und blieben deutlich öfter tagsüber im Bett. Das sind die zentralen Ergebnisse des Deutschland-Barometers Depression 2020 der Deutschen Depressionshilfe.

Selbstverletzendes Verhalten - niederschwellige Internet-basierte Online-Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene

Hilfsangebots des Univeritätsklinikums Heidelberg

(LPK BW)

Das Universitätsklinikum Heidelberg hat eine niederschwellige und kostenlose Internet-basierte Online-Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15-21 Jahren, die sich selbst verletzen, entwickelt, die auf einem evaluierten Therapiemanual basiert.

Neue Praxis-Info „Elektronischer Psychotherapeutenausweis“

BPtK informiert über seine Funktionen und darüber, wie er zu bestellen ist

(BPtK)

Der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) ist künftig aus einer psychotherapeutischen Praxis nicht mehr wegzudenken. Mit ihm kann zum Beispiel der elektronische Arztbrief signiert werden. Es kann auf Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten gespeichert sind, wie der Medikationsplan, zugegriffen oder es können Abrechnungsunterlagen elektronisch signiert und an die Kassenärztliche Vereinigung geschickt werden.

Digitale Anwendungen und Coronakrise

Videokonferenz europäischer Psychotherapeut*innen am 29. September

(BPtK)

Digitale Anwendungen wie die Onlinesprechstunde, internetbasierte Therapieprogramme und mobile Apps können gerade in Zeiten von Corona dazu beitragen, Therapien weiterzuführen und Menschen in der Krise zu helfen. Bei einer erforderlichen psychotherapeutischen Behandlung ist ein direkter persönlicher Kontakt der Patient*innen mit den behandelnden Psychotherapeut*innen nicht zu ersetzen und immer wieder erforderlich. So das Fazit einer Expertenrunde von klinischen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen aus 12 europäischen Ländern.

Präsenz- und Videobehandlung kombinieren

Neue BPtK-Studie „Videobehandlung“

(BPtK)

Neun von zehn Psychotherapeut*innen (88,5 Prozent) können sich vorstellen, auch nach Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen. Allerdings will dies die Hälfte nicht mehr so häufig tun, wie während der Corona-Pandemie. Das ist das Ergebnis einer Online-Befragung von rund 3.500 Psychotherapeut*innen zu ihren Erfahrungen mit Videobehandlungen während der ersten Welle der Corona-Pandemie.

Corona-Lockdown: „Wo finde ich Hilfe bei psychischen Beschwerden?“

BPtK fordert Telefonbehandlung für alle Patient*innen

(BPtK)

Ab heute bestehen aufgrund der Corona-Pandemie wieder bundesweit Kontakt- und Ausgehbeschränkungen. „Auch bei diesem Lockdown wird es zu einer Zunahme an psychischen Krisen und insbesondere depressiven Erkrankungen und Angststörungen kommen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Sich bei psychischen Beschwerden zurückzuziehen oder irgendwie zu versuchen, allein durchzuhalten ist nicht ratsam.

Corona-Sonderregelungen: Kein Ausschluss der Neuerkrankten

BPtK fordert Telefonbehandlung für neue Patient*innen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass auch psychisch kranke Menschen, die neu erkrankt sind, telefonisch psychotherapeutisch beraten und behandelt werden können, wenn sie während der Coronakrise nicht anders versorgt werden können. „Der Ausschluss von Neuerkrankten von der psychotherapeutischen Telefonversorgung ist befremdlich“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In einem sozialen Gesundheitssystem muss jede Kranke* Anspruch auf professionelle Hilfe haben.“

Schwierige und lange Zeit der Unsicherheit zu bestehen

BPtK zum zweiten Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie

(BPtK)

Die zweite Corona-Welle wird erneut zu mehr psychischen Krisen, depressiven Erkrankungen und Angststörungen führen. „Die Corona-Pandemie während der Wintermonate stellt alle Menschen vor eine schwierige und lange Phase der Unsicherheit, die für viele sehr belastend ist“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundepsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Anders als im Frühjahr können die Menschen jetzt nicht einen schnellen Rückgang der zweiten Ansteckungswelle erwarten. Das macht es für viele noch schwieriger, psychisch gesund durch die Wintermonate zu kommen.“

KVBW hat Nachweisfrist für die Fortbildung nach § 95d SGB um 9 Monate verlängert

(LPK BW)

Der Vorstand der KVBW hat am 13.10.2020 folgendes mitgeteilt: Bis 30.09.2020 konnte die Fortbildungspflicht mit nur 200 Punkten anstatt regulär mit 250 Punkten nachgewiesen werden. Diese Regelung ist jetzt ausgelaufen. Die Frist zum Nachweis der Fortbildungspflicht wurde auf Bundesebene aktuell bis zum 31.12.2020 verlängert (insgesamt gültig vom 01.04.2020 bis 31.12.2020). Davon abgeleitet erhält in Baden-Württemberg jedes Mitglied auf das Ende seines individuellen Nachweiszeitraumes eine Verlängerung um neun Monate.

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