Menschen, die im Kindes- und Jugendalter Opfer sexueller Gewalt wurden, können künftig schneller mit finanzieller Unterstützung rechnen. Bisher war es bei Anträgen auf die Finanzierung von Psychotherapien, Beratungen und anderen therapeutischen Hilfen mitunter zu extrem langen Wartezeiten gekommen. Dies hatte zu Unterbrechungen oder sogar zum Abbruch von ambulanten Psychotherapien geführt. In Zukunft soll über Anträge innerhalb von maximal drei Monaten entschieden werden, teilte die neu aufgestellte Geschäftsstelle des „Fonds sexueller Missbrauch“ mit.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Durch Corona: Digitaler Zeitvertreib bei Kindern und Jugendlichen stark gestiegen
Während der Corona-Pandemie hat die Dauer, die Kinder und Jugendliche mit Computerspielen oder in sozialen Netzwerken wie Twitter, TikTok oder Instagram verbringen, stark zugenommen. Dies stellt eine Studie der DAK-Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf fest. Im Sommer 2021 verbrachten Kinder und Jugendliche an Schultagen durchschnittlich fast zwei Stunden (109 Minuten) mit digitalen Spielen. Das waren 31 Prozent mehr als im September 2019.
Vertreterversammlung (VV) am 22./23. Oktober in Stuttgart
Am ersten VV-Tag wurden zunächst die durch das neue Psychotherapeutengesetz notwendig gewordenen Änderungsbedarfe in der Wahlordnung und der Hauptsatzung diskutiert. Dies betrifft Fragen wie Repräsentanz von Berufsgruppen und Psychotherapieverfahren im Vorstand und den Kammergremien, ein oder mehrere Wahlkörper, Vertretung der PiA und Übergangslösungen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in den Kammergremien weiter diskutiert werden, um eine möglichst breite Zustimmung für eine Beschlussvorlage zu den notwendigen Satzungsänderungen sicher zu stellen.
WICHTIG: Einreichungsfristen für Anträge auf Akkreditierungen von Fortbildungsveranstaltungen
Kurzfristig eingereichte Anträge auf Akkreditierungen und Anerkennungen haben deutlich zugenommen und auch der Umfang der Prüfung ist inzwischen oft deutlich intensiver geworden, so dass die Bearbeitung der Anträge zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führt. Um diesen bewältigen zu können, gilt ab sofort folgende Regelung:
Familien- und Sorgearbeit nicht diskriminieren
Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Psychotherapeut*innen, die aufgrund von Familien- und Sorgearbeit mit einem halben Praxissitz arbeiten. Dies gilt inzwischen für mehr als die Hälfte der niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant jedoch, die Psychotherapeut*innen zu diskriminieren, die neben ihrem Beruf auch Kinder betreuen oder betagte Eltern pflegen.
Schweigepflicht gefährdet
Die Europäische Kommission plant, die grenzüberschreitende Beweiserhebung in strafrechtlichen Verfahren zu ändern. Sie will Telekommunikations- und Internetanbietern in anderen EU-Staaten verpflichten, ihre Daten an Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung herauszugeben. Damit könnten auch sensible Daten zu körperlichen und psychischen Erkrankungen, zum Beispiel aus der elektronischen Patientenakte, als Beweismittel sichergestellt werden.
Durch Corona: Mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie notwendig
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben im ersten Halbjahr 2021 deutlich mehr Kinder und Jugendliche behandelt als im ersten Halbjahr 2019. Sie rechneten um acht Prozent mehr Leistungen ab, ermittelte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Im März 2021 lag die Zahl der Patient*innen sogar um fast ein Drittel höher als im vorpandemischen Zeitraum.
Psychiatrie-Richtlinie muss nachgebessert werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16. September 2021 keine weitere Erhöhung der Minutenwerte für Psychotherapie in psychiatrischen Krankenhäusern beschlossen. Damit missachtete er den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in diesen Kliniken zu stärken. Jetzt muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) prüfen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass der Minister die mangelhafte psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Krankenhäusern per Ersatzvornahme verbessert.
Abschiebung von Flüchtlingen: Psychotherapeutische Stellungnahmen ausgeschlossen
Seit 2019 werden psychotherapeutische Stellungnahmen nicht mehr anerkannt, wenn beurteilt werden soll, ob ein Flüchtling aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht abgeschoben werden darf. Außerdem unterstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Psychotherapeut*innen pauschal eine Parteilichkeit, wenn die Gutachter*in den Flüchtling auch behandelt. Dabei ist es vom Verfahren her vorgesehen, dass vor allem die jeweiligen Behandler*innen solche Stellungnahmen verfassen.
Politik für eine starke psychische Gesundheit
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine Politik für eine starke psychische Gesundheit. Psychische Erkrankungen sind eine Volkskrankheit. Jede dritte Erwachsene* leidet an einer psychischen Erkrankung. „Dafür sind eine bessere Prävention und eine kurzfristige Behandlung von psychischen Erkrankungen ohne monatelange Wartezeiten notwendig“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Außerdem hat die Corona-Pandemie erneut deutlich gemacht: Armut macht krank, auch häufiger psychisch krank.“
Die BPtK fordert deshalb von der nächsten Bundesregierung: